+49 (0) 4191 5070 0 info@gleich.de

Compliance

Compliance System

Selbstverständlich hat die Einhaltung von Gesetzen und Regeln im täglichen Geschäft im Zusammenhang mit Compliance eine sehr hohe Bedeutung. Über dies hinaus sind wir allerdings der Meinung, dass der Begriff ganzheitlich betrachtet und vor allem gelebt werden muss. Aus diesem Grund sind Loyalität, Integrität und Wahrung ethischer Grundsätze weitere Säulen eines aktiv gelebten Compliance-Systems.

Loyalität:

Loyalität bedeutet gegenseitiges Vertrauen. GLEICH teilt dieses Vertrauen mit seinen Kunden, Mitarbeitern und Lieferanten basierend auf einer offenen und ehrlichen Partnerschaft. Loyalität ist eines der Fundamente innerhalb unseres Unternehmens und unserer Geschäftsbeziehungen.

Integrität:

Bei unseren weltweiten Geschäftsaktivitäten verurteilen wir sämtliche Praktiken, die nicht auf Vertrauen, Integrität und Fairness beruhen. Korruption und ein unfairer Wettbewerb tragen nicht dazu bei, eine langfristige harmonische Partnerschaft zu bilden und aufrecht zu erhalten.
Alle unsere Partner sind sich dieses Grundsatzes bewusst und werden von uns aufgerufen, ebenfalls von solchen Machenschaften Abstand zu nehmen.

Ethische Grundsätze:

Alle Unternehmen und Mitarbeiter der GLEICH Gruppe verpflichten sich zu einem sozial verantwortungsbewussten und ethisch korrekten Verhalten. 
Hierzu gehören u. a.:

  • die Verpflichtung nationales Arbeitsrecht und internationale Vereinbarungen zu akzeptieren und einzuhalten
  • das Verbot der Kinderarbeit
  • das Verbot der Zwangsarbeit, auch im Sinne der Social Accountability 8000 (SA8000)
  • die Einhaltung aller geltenden Vorschriften, Auflagen und Richtlinien hinsichtlich der Gesundheit und Sicherheit aller für das Unternehmen bzw. in dem Unternehmen tätigen Personen
  • die Einhaltung der maximal zulässigen Arbeitszeit, eine sozial gestaltete Mehrarbeitsregelung und eine ausreichende Erholungszeitregelung (mindestens 1 Tag pro Woche arbeitsfrei und großzügige Urlaubsregelung)
  • eine Vergütung, die eine gesicherte Grundversorgung ermöglicht, mindestens jedoch den gesetzlichen Mindestsatz entspricht
  • das Verbot der Diskriminierung (keine Diskriminierung auf Grund von Rasse, Gesellschaftsklasse, Nationalität, Religion, Behinderung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Gewerkschafts- oder politischer Zugehörigkeit)
  • das Verbot von Disziplinarmaßnahmen im Sinne der SA8000 (psychischer, physischer und verbaler Missbrauch oder deren Duldung sowie Nötigung [Mobbing] der Mitarbeiter/innen)
  • das Verbot der Einschränkung von Rede- und Meinungsfreiheit
  • keine Verarbeitung / Verwendung von Rohstoffen, die unter Missachtung von sozialen, ethischen, ökologischen, ökonomischen oder völkerrechtlichen Grundsätzen gewonnen werden (Konflikt-Rohstoffe unter anderem gemäß Dodd-Frank-Act

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Lieferantenselbstauskunft im Downloadbereich.